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    Westbalkan-Regelung 2026: Der komplette Guide für Arbeitgeber

    §26 Abs. 2 BeschV einfach erklärt: Voraussetzungen, Ablauf, Kontingent und wie BauPROS den Prozess für Sie übernimmt.

    Was ist die Westbalkan-Regelung?

    Die Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV) ermöglicht Staatsangehörigen der sechs Westbalkan-Staaten, für jede Art von Beschäftigung nach Deutschland einzureisen — unabhängig von einer formalen Qualifikation oder Berufsanerkennung. Einzige Voraussetzung: ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

    Kontingent 2026: 25.000 Plätze

    Reduziert von 50.000 im Vorjahr. Frühzeitige Antragstellung ist entscheidend.

    Berechtigte Länder

    🇦🇱Albanien
    🇧🇦Bosnien-Herzegowina
    🇽🇰Kosovo
    🇲🇪Montenegro
    🇲🇰Nordmazedonien
    🇷🇸Serbien

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen Arbeitgeber

    • Konkretes Arbeitsplatzangebot
    • Einhaltung tarifvertraglicher Bedingungen
    • Nachweis der betrieblichen Tätigkeit
    • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

    Voraussetzungen Arbeitnehmer

    • Staatsangehörigkeit eines Westbalkan-Staates
    • Kein Leistungsbezug in den letzten 24 Monaten in DE
    • Gültiger Reisepass
    • Keine formale Berufsanerkennung erforderlich

    Ablauf Schritt für Schritt

    Vorabzustimmung der BA einholen

    Arbeitgeber beantragt Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung: konkretes Arbeitsplatzangebot.

    Arbeitnehmer beantragt Visum

    Mit Vorabzustimmung beantragt der Arbeitnehmer ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland.

    Visum-Erteilung

    Bei positivem Bescheid wird das Visum erteilt. Bearbeitungszeit: ca. 4–8 Wochen nach Antragstellung.

    Einreise und Arbeitsantritt

    Arbeitnehmer reist nach Deutschland ein, meldet sich an und beginnt die Arbeit.

    Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

    Antragsformulare unvollständig oder fehlerhaft ausfüllen
    Kontingent-Erschöpfung nicht einkalkulieren (nur 25.000 Plätze für 2026)
    Arbeitsvertrag nicht vor Visum-Antrag abschließen
    Fehlende Vorrangprüfung nicht berücksichtigen
    Anerkennungsverfahren mit der Westbalkan-Regelung verwechseln

    Wie BauPROS den gesamten Prozess übernimmt

    BauPROS kennt die Westbalkan-Regelung aus über hundert erfolgreichen Vermittlungen. Wir übernehmen:

    Kandidatenauswahl und Qualifikationsprüfung
    Vollständige Dokumentenvorbereitung
    Antragsstellung bei der Bundesagentur für Arbeit
    Visum-Prozess-Begleitung
    Einreise-Koordination
    Anmeldung und Integration vor Ort

    Häufige Fragen zur Westbalkan-Regelung

    Alex Underberg

    Alex Underberg

    Geschäftsführer, Craftra GmbH

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