Westbalkan-Regelung 2026: Der komplette Guide für Arbeitgeber
§26 Abs. 2 BeschV einfach erklärt: Voraussetzungen, Ablauf, Kontingent und wie BauPROS den Prozess für Sie übernimmt.
Was ist die Westbalkan-Regelung?
Die Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV) ermöglicht Staatsangehörigen der sechs Westbalkan-Staaten, für jede Art von Beschäftigung nach Deutschland einzureisen — unabhängig von einer formalen Qualifikation oder Berufsanerkennung. Einzige Voraussetzung: ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Kontingent 2026: 25.000 Plätze
Reduziert von 50.000 im Vorjahr. Frühzeitige Antragstellung ist entscheidend.
Berechtigte Länder
Voraussetzungen
Voraussetzungen Arbeitgeber
- Konkretes Arbeitsplatzangebot
- Einhaltung tarifvertraglicher Bedingungen
- Nachweis der betrieblichen Tätigkeit
- Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Voraussetzungen Arbeitnehmer
- Staatsangehörigkeit eines Westbalkan-Staates
- Kein Leistungsbezug in den letzten 24 Monaten in DE
- Gültiger Reisepass
- Keine formale Berufsanerkennung erforderlich
Ablauf Schritt für Schritt
Vorabzustimmung der BA einholen
Arbeitgeber beantragt Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung: konkretes Arbeitsplatzangebot.
Arbeitnehmer beantragt Visum
Mit Vorabzustimmung beantragt der Arbeitnehmer ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland.
Visum-Erteilung
Bei positivem Bescheid wird das Visum erteilt. Bearbeitungszeit: ca. 4–8 Wochen nach Antragstellung.
Einreise und Arbeitsantritt
Arbeitnehmer reist nach Deutschland ein, meldet sich an und beginnt die Arbeit.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Wie BauPROS den gesamten Prozess übernimmt
BauPROS kennt die Westbalkan-Regelung aus über hundert erfolgreichen Vermittlungen. Wir übernehmen:
Häufige Fragen zur Westbalkan-Regelung

Alex Underberg
Geschäftsführer, Craftra GmbH