Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Handwerk
Was bedeutet "Anerkennung" überhaupt?
Wenn jemand im Ausland einen Beruf gelernt hat und in Deutschland arbeiten will, stellt sich die Frage: Ist diese Ausbildung gleichwertig mit der deutschen?
Bei der Anerkennung prüft eine deutsche Behörde, ob die ausländische Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf vergleichbar ist. Das Ergebnis ist ein offizielles Dokument – der Anerkennungsbescheid.
Drei mögliche Ergebnisse:
Volle Anerkennung
Ausbildung ist gleichwertig. Fertig. Person kann sofort arbeiten.
Teilweise Anerkennung
Es gibt Lücken. Diese können durch Praxis oder Kurse ausgeglichen werden.
Keine Anerkennung
Ausbildung ist nicht vergleichbar. Kommt selten vor bei qualifizierten Fachkräften.
Wann ist eine Anerkennung nötig?
Nicht jeder ausländische Handwerker braucht eine Anerkennung. Es hängt von zwei Faktoren ab:
1. Woher kommt die Person?
- •EU/EWR/Schweiz: Kann auch ohne formale Anerkennung arbeiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit)
- •Drittstaaten: Für das Visum ist oft eine Anerkennung erforderlich
2. Welcher Beruf?
- •Reglementierte Berufe: Anerkennung zwingend erforderlich
- •Nicht-reglementierte Berufe: Anerkennung hilfreich aber nicht Pflicht
Übersicht: Wer braucht was?
| Situation | Anerkennung nötig? | Anmerkung |
|---|---|---|
| EU-Bürger, nicht-reglementierter Beruf | Nein | Kann direkt arbeiten |
| EU-Bürger, reglementierter Beruf | Ja* | Für Meistertätigkeiten |
| Drittstaat, nicht-reglementierter Beruf | Meistens | Für Visum oft erforderlich |
| Drittstaat, reglementierter Beruf | Ja | Zwingend erforderlich |
| Westbalkan-Regelung | Nein** | Ausnahme für diese Länder |
* Bei EU-Bürgern: Für angestellte Arbeit im Handwerk oft nicht nötig, aber für selbstständige Meistertätigkeit schon.
** Westbalkan-Regelung gilt nur für nicht-reglementierte Berufe.
Reglementierte vs. nicht-reglementierte Berufe
Das ist der wichtigste Unterschied – und der, der am meisten Verwirrung stiftet.
Reglementierte Berufe
Berufe, die man in Deutschland nur mit bestimmter Qualifikation ausüben darf. Oft wegen Sicherheit oder Verbraucherschutz.
Im Handwerk reglementiert:
- • Elektrotechniker / Elektriker (Meisterpflicht)
- • Installateur und Heizungsbauer (SHK)
- • Kälteanlagenbauer
- • Schornsteinfeger
- • Augenoptiker, Hörgeräteakustiker
Nicht-reglementierte Berufe
Berufe, die in Deutschland ohne spezielle Berufserlaubnis ausgeübt werden dürfen.
Im Handwerk nicht reglementiert:
- • Maurer, Betonbauer, Stahlbetonbauer
- • Zimmerer, Dachdecker
- • Fliesenleger, Trockenbauer
- • Maler und Lackierer
- • Gerüstbauer, Straßenbauer, Schweißer
Wo finde ich heraus, ob ein Beruf reglementiert ist?
Die offiziellen Quellen:
So läuft das Anerkennungsverfahren ab
Der Ablauf ist bei den meisten Handwerksberufen ähnlich. Hier die wichtigsten Schritte:
Zuständige Stelle finden
Für die meisten Handwerksberufe ist die Handwerkskammer (HWK) Ihrer Region zuständig.
Die IHK FOSA in Nürnberg ist für industrielle Berufe zuständig – nicht für klassische Handwerksberufe.
Unterlagen einreichen
Benötigte Unterlagen:
- • Ausgefüllter Antrag (online oder Papier)
- • Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis)
- • Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Diplome)
- • Arbeitszeugnisse / Nachweise über Berufserfahrung
- • Lebenslauf mit Bildungs- und Berufsweg
- • Beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente
Der Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden – die Person muss nicht in Deutschland sein.
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle vergleicht die ausländische Ausbildung mit dem deutschen Referenzberuf. Sie prüft:
- • Dauer der Ausbildung
- • Inhalte (Theorie und Praxis)
- • Abschlussprüfung
- • Berufserfahrung
Bescheid erhalten
Nach der Prüfung gibt es drei mögliche Ergebnisse:
Kosten und Dauer
💰 Kosten
| Antragsgebühr IHK FOSA | 100 – 600 € |
| Beglaubigte Übersetzungen | 100 – 300 € |
| Beglaubigungen | 20 – 50 € |
| Ggf. Gutachten (selten) | bis 500 € |
| Gesamt typisch | 200 – 600 € |
Wer zahlt? In der Regel der Antragsteller (die Fachkraft).
Wichtig: Wir übernehmen die Kosten für unsere Kandidaten – Antragsgebühren, Übersetzungen und Beglaubigungen.
⏱️ Dauer
| Unterlagen zusammenstellen | 2 – 4 Wochen |
| Bearbeitungszeit Behörde | 3 – 4 Monate* |
| Gesamt typisch | 3 – 5 Monate |
* Gesetzliche Frist: 3 Monate nach Eingang vollständiger Unterlagen. In der Praxis manchmal länger, wenn Dokumente nachgefordert werden.
Was tun bei "teilweiser Anerkennung"?
Teilweise Anerkennung bedeutet: Die Ausbildung ist grundsätzlich vergleichbar, aber es gibt Lücken. Diese Lücken können ausgeglichen werden.
Optionen zum Ausgleich:
1. Anpassungsqualifizierung
Kurse oder Praktika, die genau die festgestellten Defizite abdecken. Dauer: wenige Wochen bis mehrere Monate.
2. Berufserfahrung nachweisen
Manchmal können Lücken durch nachgewiesene Berufspraxis ausgeglichen werden. Arbeitszeugnisse und Referenzen helfen.
3. Kenntnisprüfung
Eine praktische und/oder theoretische Prüfung, die zeigt, dass die Person die nötigen Fähigkeiten hat.
4. Visum zur Anerkennung (§16d)
Die Person kommt nach Deutschland und macht die Anpassungsqualifizierung hier – oft direkt im Betrieb.
Arbeiten ohne Anerkennung – geht das?
Kurze Antwort: Manchmal ja, manchmal nein. Es kommt drauf an.
| Situation | Ohne Anerkennung möglich? |
|---|---|
| EU-Bürger, nicht-reglementierter Beruf | ✅ Ja, ohne Einschränkung |
| EU-Bürger, reglementierter Beruf (angestellt) | ⚠️ Eingeschränkt möglich |
| Westbalkan, nicht-reglementierter Beruf | ✅ Ja, das ist der Sinn der Regelung |
| Drittstaat mit Erfahrung (Erfahrungssäule FEG) | ⚠️ Unter bestimmten Bedingungen |
| Drittstaat, reglementierter Beruf | ❌ Nein, Anerkennung erforderlich |