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    Internationale Fachkräfte im Bau 2026: Wege, Regelungen & Chancen

    Überblick: Drei Wege für internationale Fachkräfte

    Der deutsche Arbeitsmarkt ist offen für qualifizierte Fachkräfte aus aller Welt. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe gibt es 2026 drei wesentliche Wege, internationale Mitarbeiter legal zu beschäftigen:

    Westbalkan-Regelung

    Vereinfachter Zugang für 6 Länder. Keine Anerkennung nötig. Kontingent: 50.000/Jahr.

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Drei-Säulen-Modell: Qualifikation, Erfahrung, Potenzial. Für alle Drittstaaten.

    Blaue Karte EU

    Für Hochqualifizierte und Fachkräfte in Mangelberufen. Gehaltsgrenzen beachten.

    Westbalkan-Regelung 2026

    Die Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV) ist seit 2016 ein bewährter und effizienter Weg für Bauunternehmen. Sie ermöglicht Staatsangehörigen aus sechs Ländern die Arbeitsaufnahme ohne formale Qualifikationsanerkennung.

    Die 6 Westbalkan-Staaten:

    🇦🇱Albanien
    🇧🇦Bosnien-Herzegowina
    🇽🇰Kosovo
    🇲🇪Montenegro
    🇲🇰Nordmazedonien
    🇷🇸Serbien

    Kontingent 2026

    50.000Zustimmungen pro Jahr

    Das Kontingent wird erfahrungsgemäß nicht vollständig ausgeschöpft. Aktuell sind ausreichend Kontingentplätze verfügbar.

    Voraussetzungen:

    • Konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland
    • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Visum muss vor Einreise im Herkunftsland beantragt werden
    • Keine Leiharbeit in den ersten 4 Jahren
    • Vergleichbare Arbeitsbedingungen wie für Inländer

    Mehr erfahren: Unser ausführlicher Ratgeber zur Westbalkan-Regelung erklärt alle Details →

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das Drei-Säulen-Modell

    Das 2023 reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet ein flexibles Drei-Säulen-Modell, das verschiedene Profile von Fachkräften anspricht:

    1

    Qualifikationssäule

    Der klassische Weg: Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses als gleichwertig mit einem deutschen Referenzberuf.

    Geeignet für: Fachkräfte mit formaler Berufsausbildung, die langfristig in Deutschland arbeiten wollen.
    2

    Erfahrungssäule

    Neu seit 2024: Fachkräfte mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschluss können ohne deutsche Anerkennung einreisen.

    Mindestgehalt 2026: 45.934,20 € brutto/Jahr (≈ 3.828 €/Monat)
    3

    Potenzialsäule (Chancenkarte)

    Ermöglicht qualifizierten Personen die Einreise zur Jobsuche. Punktesystem basierend auf Qualifikation, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und Alter.

    Gültigkeit: 12 Monate Aufenthalt zur Jobsuche, Nebenjob bis 20h/Woche erlaubt.

    Blaue Karte EU für Baufachkräfte

    Die Blaue Karte EU ist der Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. 2024 wurde sie deutlich attraktiver – auch für Bauberufe in Engpasssituationen.

    Voraussetzungen für die Blaue Karte EU:

    • Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation (mind. 2 Jahre)
    • Konkreter Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
    • Gehalt über der geltenden Mindestgrenze
    • Für IT-Fachkräfte: alternativ 3 Jahre Berufserfahrung anerkannt

    Erfahrungssäule: Der praktische Weg

    Für erfahrene Handwerker ist die Erfahrungssäule oft der schnellste Weg. Sie verzichtet auf das langwierige Anerkennungsverfahren und setzt stattdessen auf nachgewiesene Berufspraxis.

    Anforderungen:

    Berufsabschluss im Herkunftsland

    Staatlich anerkannter Abschluss mit mindestens 2 Jahren Ausbildungsdauer

    Berufserfahrung

    Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren

    Mindestgehalt 2026

    45.934,20 € brutto/Jahr (45% der Beitragsbemessungsgrenze)

    Gehaltsgrenzen 2026: Die wichtigsten Zahlen

    Die Gehaltsgrenzen werden jährlich angepasst und orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Für 2026 gelten:

    KategorieMindestgehalt (brutto/Jahr)Monatlich
    Blaue Karte EU – Regelberufe50.700 €≈ 4.225 €
    Blaue Karte EU – Mangelberufe45.934,20 €≈ 3.828 €
    Blaue Karte EU – Berufseinsteiger45.934,20 €≈ 3.828 €
    Erfahrungssäule (§19c Abs. 2)45.934,20 €≈ 3.828 €
    Westbalkan-RegelungKeine Mindestgrenze*Ortsüblich

    * Bei der Westbalkan-Regelung gibt es keine feste Gehaltsgrenze, aber die Arbeitsbedingungen müssen mit denen inländischer Arbeitnehmer vergleichbar sein.

    Pflichten für Arbeitgeber

    Als Arbeitgeber internationaler Fachkräfte haben Sie bestimmte rechtliche Pflichten. Die wichtigsten im Überblick:

    1. Dokumentationspflicht

    Kopie des Aufenthaltstitels während der gesamten Beschäftigung aufbewahren. Gültigkeitsdauer überwachen und rechtzeitig auf Verlängerung hinweisen.

    2. Meldepflichten

    Änderungen im Beschäftigungsverhältnis (Beendigung, wesentliche Änderungen) innerhalb von 4 Wochen der Ausländerbehörde melden.

    3. Informationspflicht

    Internationale Mitarbeiter über ihre Rechte aufklären: Anspruch auf Familiennachzug, Möglichkeiten zur Niederlassungserlaubnis, Weiterbildungsmöglichkeiten.

    4. Gleichbehandlung

    Gleiche Arbeitsbedingungen wie für vergleichbare inländische Arbeitnehmer: Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Sozialleistungen.

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