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    Westbalkan-Regelung: Fachkräfte aus Serbien, Kosovo & Co.

    Länder

    6 Westbalkan-Staaten

    Kontingent

    25.000 (geplant)

    Dauer bis Visum

    6-10 Wochen

    Anerkennung nötig?

    Nein*

    Was ist die Westbalkan-Regelung?

    Die Westbalkan-Regelung (offiziell: §26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) ist ein Sonderweg für Menschen aus sechs Balkan-Staaten, um in Deutschland zu arbeiten. Einen Vergleich aller Visum-Wege finden Sie in unserem Ratgeber.

    Das Besondere: Keine Qualifikationsanerkennung erforderlich. Wer einen Job hat und die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann kommen. Details zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erklären wir separat.

    Schneller als andere Visa-Wege
    Viele qualifizierte Handwerker in der Region
    Kulturelle Nähe, oft Grundkenntnisse Deutsch
    Bewährte Regelung seit 2016

    Welche Länder?

    🇦🇱Albanien
    🇧🇦Bosnien-Herzegowina
    🇽🇰Kosovo
    🇲🇪Montenegro
    🇲🇰Nordmazedonien
    🇷🇸Serbien

    Welche Berufe?

    Die Regelung gilt für alle Beschäftigungen – außer reglementierte Berufe.

    ✅ Funktioniert problemlos:

    Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Fliesenleger, Trockenbauer, Maler, Gerüstbauer, Schweißer, Schlosser, Estrichleger

    ⚠️ Komplizierter:

    Elektriker, SHK-Installateure – nur unter Meisteraufsicht möglich, Anerkennung nachholen

    Voraussetzungen

    Staatsangehörigkeit

    Muss Staatsangehöriger eines der 6 Westbalkan-Länder sein

    Konkretes Jobangebot

    Ein deutscher Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag vorlegen

    Zustimmung der Bundesagentur

    Die BA prüft Arbeitsbedingungen und erteilt die Zustimmung

    Visum vor Einreise

    Muss VOR der Einreise bei der deutschen Botschaft beantragt werden

    Ablauf Schritt für Schritt

    1

    Arbeitsvertrag abschließen

    Mit Vorbehalt der Visumerteilung

    2

    Visumantrag bei Botschaft

    Kandidat beantragt Arbeitsvisum nach §26 Abs. 2 BeschV

    3

    BA-Zustimmung

    Botschaft holt Zustimmung der Bundesagentur ein

    4

    Visum erhalten

    Typischerweise 3-6 Wochen nach Antragstellung

    5

    Einreise & Anmeldung

    Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

    6

    Aufenthaltstitel

    Innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde beantragen

    Gesamt: 6-10 Wochen

    Kosten und Dauer

    Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten finden Sie in unserem Artikel Was kostet Fachkräftevermittlung? Unsere transparenten Preise umfassen den kompletten Prozess.

    💰 Kosten für Kandidat

    Visumgebühr 75-100€ + Reisekosten 100-300€ + Übersetzungen 50-150€ = 225-550€ gesamt

    ⏱️ Typische Dauer

    4-5 Monate bis Arbeitsbeginn – schneller als bei anderen Drittstaaten (4-7 Monate). Mehr zum gesamten Ablauf.

    Das Kontingent

    Bisheriges Kontingent: 50.000 Zustimmungen pro Jahr. Das 2025er-Kontingent war bereits im November 2025 vollständig ausgeschöpft.

    Häufige Fragen

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